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Vorlage - 2025/0602  

 
 
Betreff: Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
05.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Höver (offen)   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
19.03.2025 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.04.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Herr Florian Menklein wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2031 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Höver ernannt.

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Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Höver endet am 30. April 2025 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2025 ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Höver hat am 01. März 2025 gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) Herrn Florian Menklein als neuen Ortsbrandmeister zur Ernennung vorgeschlagen.

Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.

Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: