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Vorlage - 2025/0617  

 
 
Betreff: Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 32 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Verwaltungsvorstand   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
26.03.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der Informationsvorlage Nr. 2025/0603 wird der Rat über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 durch die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover informiert.

 

In der Verfügung zur Genehmigung wird darauf hingewiesen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Sehnde nach § 23 Nr. 1 und 2 KomHKVO nicht mehr als gegeben angesehen werden kann. Der ordentliche Fehlbetrag im Ergebnishaushalt beträgt mehr als
19,5 Mio. € und eine Kreditaufnahme ist in Höhe von 16,4 Mio. € veranschlagt.

 

Die Kommunalaufsicht hat in ihrer Verfügung zur Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen, dass die Kreditaufnahme nur unter Zurückstellung der Bedenken zur Neuverschuldung erteilt wurde, da die Kreditaufnahmen fast ausschließlich Pflichtaufgaben dienen.

Darüber hinaus gibt es die Vorgabe, dass im Haushaltsvollzug alle vertretbaren Möglichkeiten zur Ertragsverbesserung und Aufwandsminderung auszuschöpfen sind, damit der Haushaltsausgleich nach § 110 NKomVG nicht aus den Augen verloren wird. Außerdem hat die Kommunalaufsicht schon bei der letzten Genehmigung darauf hingewiesen, dass die finanzielle Situation der Stadt Sehnde als besorgniserregend zu bezeichnen ist.

 

Um diesen Vorgaben nachzukommen und die finanzielle Situation der Stadt Sehnde zu verbessern, ordne ich mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 folgende haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 der KomHKVO an:

 

-          Die Höhe der konsumtiven Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt werden für Pflichtaufgaben auf 80 % des jeweiligen Budgets beschränkt. D.h., dass zum Jahresabschluss mindestens 20 % der veranschlagten Ansätze einzusparen sind. Notwendige Ausnahmen von dieser Haushaltssperre können durch den Verwaltungsvorstand freigegeben werden

Ausgenommen von dieser Sperre sind die Personalaufwendungen, die in voller Höhe zur Verfügung stehen.

 

-          Alle konsumtiven Aufwendungen und Auszahlungen für freiwilligen Aufgaben werden ausschließlich durch den Verwaltungsvorstand freigegeben. Dies bedeutet, dass die Auszahlung für freiwillige Leistungen der Stadt Sehnde durch die Fachdienste und Stabsstellen beim Verwaltungsvorstand mit einer Begründung zu beantragen sind.

 

Sollte sich die Entwicklung der finanziellen Situation im Laufe des Haushaltsjahres erheblich besser als geplant darstellen, behalte ich mir vor, die Haushaltssperre anzupassen oder auch insgesamt aufzuheben.

 

Die Mittelansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in voller Höhe zur Bewirtschaftung freigegeben, um die erforderliche Infrastruktur weiterhin zu entwickeln.

 

Der Rat wird hiermit über den Erlass dieser haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 32 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung KomHKVO unterrichtet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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