Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) der Ortsrat empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen b) der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen c) der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen d) der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Flurstücke 166/1, 160/4 und 159/2 der Flur 13 an die Erbbaurechtsnehmerin zu veräußern. Sachverhalt:Unsere Erbbaurechtsnehmerin hat seit 1959 und 1961 zwei Erbbaurechtsverträge mit der Stadt Sehnde für die beiden Erbbaurechtsgrundstücke „Käthe-Kollwitz-Str. 5-7 und 6-8.“ Auf den beiden Grundstücken ist jeweils ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Die Erbbaurechtsnehmerin hat Interesse bekundet die Grundstücke zu erwerben. Von Seiten der Verwaltung spricht nichts dagegen.
Betroffen sind die Flurstücke 166/1 (1.319 m²), 160/4 (2m²) und 159/2 (1.173 m²) der Flur 13, Gemarkung Sehnde, insgesamt somit 2.494 m². Auf dem Flurstück 159/2 befinden sich Wasserleitungen, die im Zuge des Verkaufes mit abgesichert werden müssten.
Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt € 250,-/m². Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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