Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Niklas Winter wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. April 2031 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bilm ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bilm endete am 30. April 2025 durch Zeitablauf. Von daher war zum 1. Mai 2025 ein neuer stellvertretender Ortsbrandmeister zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bilm hat am 8. Februar 2025 Herrn Niklas Winter gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zur Ernennung vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Aufgrund noch nachzuholender Lehrgänge erfolgte zunächst eine kommissarische Beauftragung zum 01. Mai 2025. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Winter nunmehr erfüllt, so dass die Ernennung erfolgen kann. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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