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Vorlage - 2025/0657  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern und Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
16.06.2025 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
17.06.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F50_Abwaegung 4-1_20250520-neu
F50_20250520_Plan
F50_Wind_Begründung_Entwurf_2025_05_20
F50_Umweltbericht FNP Entwurf Dolgen Evern

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

  1. Beschluss zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans r den Bereich „Windpark Dolen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB:

Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:
Mit der Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 18.04.2024 befasst. Er hat damals den Aufstellungs-beschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.

r die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äerungen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten TÖB, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äerungen im Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans keine Äerungen eingegangen.

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Dafür ist ein Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Beteiligungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans und die als Anlage 3 beigefügte Begründung mit als Anlage 4 beigefügtem Umweltbericht dazu.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungenr die Herstellung eines Windparks geschaffen.

In § 245e Abs. 1 Satz 5 BauGB ist die angestrebte isolierte Positivplanung geregelt. Demnach können bei einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Eine Bindung an das bisherige Planungskonzept besteht ausdrücklich nicht, sofern die Grundzüge der Planung erhalten bleiben (§ 245e Abs. 1 Satz 6 BauGB). Davon ist auszugehen, wenn durch die isolierte Positivplanung nicht mehr als 25 Prozent der bisher dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden (§ 245e Abs. 1 Satz 7 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 29,3 ha, dies entspricht 25 Prozent der bereits ausgewiesenen Flächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde sind derzeit 117,4 ha Flächen für die Windenergie dargestellt.

 

Finanzierung:

Die Kosten für die Erarbeitung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -Gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Projektträger übernommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 


Anlage/n:

  1. Abwägung der Äerungen nach § 4 Abs. 1 BauGB
  2. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes r den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ Planentwurf
  3. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes r den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ Begründung
  4. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes r den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ Umweltbericht zur Begründung des Entwurfes

 

Fachgutachten u.a. zum Artenschutz zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F50_Abwaegung 4-1_20250520-neu (403 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F50_20250520_Plan (1409 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F50_Wind_Begründung_Entwurf_2025_05_20 (934 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich F50_Umweltbericht FNP Entwurf Dolgen Evern (1821 KB)