Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten TÖB, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans keine Äußerungen eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Dafür ist ein Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Beteiligungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans und die als Anlage 3 beigefügte Begründung mit als Anlage 4 beigefügtem Umweltbericht dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Herstellung eines Windparks geschaffen. In § 245e Abs. 1 Satz 5 BauGB ist die angestrebte isolierte Positivplanung geregelt. Demnach können bei einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Eine Bindung an das bisherige Planungskonzept besteht ausdrücklich nicht, sofern die Grundzüge der Planung erhalten bleiben (§ 245e Abs. 1 Satz 6 BauGB). Davon ist auszugehen, wenn durch die isolierte Positivplanung nicht mehr als 25 Prozent der bisher dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden (§ 245e Abs. 1 Satz 7 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 29,3 ha, dies entspricht 25 Prozent der bereits ausgewiesenen Flächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde sind derzeit 117,4 ha Flächen für die Windenergie dargestellt.
Finanzierung: Die Kosten für die Erarbeitung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -Gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Projektträger übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Fachgutachten u.a. zum Artenschutz zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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