Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Beschluss: Die Grundflächenzahl (GRZ) für das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird von 0,25 auf 0,3 angehoben.
Sachverhalt:In seiner Sitzung am 22.07.2025 hat sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Antrag der CDU-Fraktion des Ortsrates Sehnde befasst. Über den Antrag wurde intensiv beraten. Insbesondere ging es in der Diskussion um den Bereich, in welchem die Gundflächenzahl (GRZ) angehoben werden soll. Nach der Diskussion im Fachausschuss wurde sich schließlich auf das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsplans geeinigt. In diesem Bereich empfiehlt der Fachausschuss die GRZ von 0,25 auf 0,3 anzuheben, damit der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ eine GRZ von 0,3 hat. Ein Prüfauftrag für das nördlich angrenzende Bebauungsplangebiet Nr. 345 „Südlich Billerbach“ wurde nach der Diskussion zurückgenommen. Eine Empfehlung über die Kosten, wer die Kosten für das Änderungsverfahren des Bebauungsplans trägt, hat der Fachausschuss nicht abgegeben bzw. die Empfehlung an den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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