Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der SIG sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der SIG zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG zuzustimmen.
Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 16.11.2021 legt fest, dass von d. jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehört auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SIG für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der SIG auch einer Weisung des Rates bedarf.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Paul, Hartmann & Coll. GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der SIG sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 der SIG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 den Jahresabschlüsse 2023/2024 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Aufsichtsrat der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 festzustellen. 2. Der Aufsichtsrat der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresfehlbetrag 2023 von 1.301,14 Euro und den Jahresfehlbetrag 2024 von 18.666,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Der Aufsichtsrat der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für die Abschlussjahre 2023 und 2024 Entlastung zu erteilen.
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung der Jahresabschlüsse der SIG, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der SIG, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und d. Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der SIG zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG anzuweisen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2024 - Gewinn- und Verlustrechnung 2024 - Anhang 2024
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