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Vorlage - 2025/0701  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen - Evern", Gemarkung Dolgen und Evern, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
06.10.2025 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.10.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 - F50 Liste TÖB und Abwägung 4-1
Anl. 2 - F50 Liste TÖB und Abwägung 4-2
Anl. 3 - F50 Planfassung zum Feststellungsbeschluss
Anl. 4 - F50 Begründung zum Feststellungsbeschluss
Anl. 5 - F50 Umweltbericht zum Feststellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windpark Dolgen - Evern“ ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windpark Dolgen - Evern“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2025 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sind zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans keine Äerungen eingegangen.

Die Veröffentlichung im Internet erfolgte in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.07.2025 von der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Aus der Veröffentlichung für die Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2) BauGB sind zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans keine Stellungnahmen eingegangen.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:
Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung und die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu allen Eingaben, sind den jeweiligen Anregungen-, Hinweise- und Bedenken-Gebenden mitzuteilen. Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für den Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf die Errichtung eines Windparks geschaffen. Die Kosten für die Erarbeitung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Projektträger übernommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

1. Liste der beteiligten TÖB und Abwägungsprotokoll zur Beteiligung nach § 4 (1) BauGB

2. Liste der beteiligten TÖB und Abwägungsprotokoll zur Beteiligung nach § 4 (2) BauGB

3. 50. Änderung des Flächennutzungsplans Planfassung zum Feststellungsbeschluss

4. 50. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung zum Feststellungsbeschluss

5. 50. Änderung des Flächennutzungsplans Umweltbericht zum Feststellungsbeschluss

 

Fachgutachten u.a. zum Artenschutz zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans sind auf der

Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/ 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl. 1 - F50 Liste TÖB und Abwägung 4-1 (385 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl. 2 - F50 Liste TÖB und Abwägung 4-2 (1229 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl. 3 - F50 Planfassung zum Feststellungsbeschluss (1539 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl. 4 - F50 Begründung zum Feststellungsbeschluss (891 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anl. 5 - F50 Umweltbericht zum Feststellungsbeschluss (2357 KB)