Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0703  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
22.10.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bilanz zum 31.12.2024
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Lagebericht 2024

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss

    zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

    Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke

    Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in

    der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Sehnde GmbH wird festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 278.399,96 € wird zu 100 % der  

    Gewinnrücklage zugeführt.

3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Abschlussjahr 2024  

    Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zu erteilen.

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist. Auch der Lagebericht und der Anhang zum Jahresabschluss 2024 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 den Jahresabschluss 2024 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung,

    den Jahresabschluss 2024 festzustellen.

2. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung,

    den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von zu 278.399,96 € zu 100% der Gewinnrücklage

    zuzuführen.

3. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung,

    der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

 

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

- Bilanz zum 31.12.2024

- Gewinn- und Verlustrechnung 2024

- Anhang für das Geschäftsjahr 2024

- Lagebericht 2024

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (146 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz zum 31.12.2024 (296 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Gewinn- und Verlustrechnung 2024 (164 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anhang für das Geschäftsjahr 2024 (963 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Lagebericht 2024 (508 KB)