Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Sehnde GmbH wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 278.399,96 € wird zu 100 % der Gewinnrücklage zugeführt. 3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Abschlussjahr 2024 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist. Auch der Lagebericht und der Anhang zum Jahresabschluss 2024 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 den Jahresabschluss 2024 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2024 festzustellen. 2. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von zu 278.399,96 € zu 100% der Gewinnrücklage zuzuführen. 3. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2024 - Gewinn- und Verlustrechnung 2024 - Anhang für das Geschäftsjahr 2024 - Lagebericht 2024
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