Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2026 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2027 bis 2029 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2026 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2027 bis 2029 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2026 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2026 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2025 um 53.600 m³ auf 1.130.500 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 77.275 m² auf 2.010.000 qm erhöht. Die Schmutzwassergebühr wird zum 01.01.2026 von 3,90 €/m³ auf 4,20 €/m³ angehoben. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 6.664.200 € und die der Aufwendungen auf 7.544.300 €. Folglich ergibt sich für den Haushalt 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von 880.100 €, so dass eine Gebührenerhöhung erforderlich wird. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Haushaltsjahr 2026 steigt gegenüber dem Planansatz 2025 um 809.500 € auf 6.599.700 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2026“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2026 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 5 der Anlage „Haushaltsplan 2026“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2025 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2025 nicht überarbeitet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Haushaltsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung
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