Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsauschluss schlägt vor den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat der Stadt Sehnde beauftragt die Verwaltung im Interessenbekundungsverfahren bis zum 16.01.2026 eine Projektskizze für die Sanierung der Turnhalle „Breite Straße“ einzureichen. Sachverhalt:Der Bund hat im Oktober ein Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aufgelegt. Gefördert werden in diesem Zusammenhang die Sanierung / Modernisierung kommunaler Sportstätten, egal ob es sich um Freiflächen oder Gebäude handelt. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage bis zu 75 %. Zuwendungsfähig sind nur die Nettokosten. Die Frage, wann in Niedersachsen von einer Haushaltsnotlage auszugehen ist, wird gerade über den NSGB geklärt. Der Mindestzuschuss muss laut Richtlinie 250.000 € betragen. Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierung erstmals die Effiziensgebäudestufe 85 oder besser erreichen.
Für den kommunalen Eigenanteil können weitere Beteiligungen Dritter herangezogen werden. Der Mindesteigenanteil beträgt jedoch 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Ein Projekt, dass bereits vorgeplant ist, wäre die Sanierung der Turnhalle „Breite Straße“. Hier ist die Lüftungsanlage der Halle und der Nebengebäude zu erneuern, die sanitären Anlagen sind zu sanieren. Ferner wäre die Fassade und ggf. das Dach energetisch aufzurüsten, um die Effizienzklasse 85 zu erreichen.
Der Kostenaufwand hierfür beträgt rund 1,6 Mio € brutto. Davon entfallen rund 1/3 der Kosten auf die Ertüchtigung für die höhere Energieeffizienzklasse. Bei einer 45 % Förderung würden rund 605.000 €, bei 75 % Förderung bis zu 1,08 Mio € als Einnahme zu erzielen sein.
Das Programm sieht zunächst ein Interessenbekundungsverfahren bis zum 16.01.2026 vor. In diesem Interessenbekundungsverfahren ist ein Ratsbeschluss über die geplante Durchführung der Maßnahme beizubingen.
Aus den eingereichten Projektskizzen werden dann durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesttages die Projekte ausgewählt, die zu einer Antragsabgabe aufgefordert werden. Dies würde dann im März 2026 sein.
Die Maßnahmen selbst wären dann bis zum 31.12.2031 abzurechnen.
Es ist zu entscheiden, ob eine Projektskizze eingereicht werden soll oder nicht.
Hinzuweisen sei noch darauf, dass Sportvereine selbst keine Anträge stellen können. Dies müßte ebenfalls über die Kommune im Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Bislang hat nur der SuS Sehnde eine formlose Anfrage hierzu gestellt (Umwandlung in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Umkleidegebäudes).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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