Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0628-1  

 
 
Betreff: Tausch von Wege-/Straßenflächen in Klein Lobke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2025/0628
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
21.01.2026 
Sitzung des Ortsrates Sehnde      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
27.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
29.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026    Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ET Realverband Flurstück 203-00 - Gesamtfläche
ET Stadt Flurstück 127-59
ET Stadt Flurstück 88-1
ET Realverband Tauschfläche Eversche Str., Flurstück 205-6
ET Realverband Schlosserberg - Wieckäckernstr. Flurstück 203-00 - Teilfläche

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

e) Der Rat beschließt, die Flächen in Klein Lobke schlicht um schlicht mit dem Realverband Klein Lobke zu tauschen (Teilflächen der Flurstücke 203/00 und 205/6 der Flur 3 an die Stadt und (Teil-) Flächen der Flurstücke 127/59 der Flur 1 und 88/1 der Flur 2 an den Realverband).

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, städtische Wege-/Straßenflächen in der Gemarkung Klein Lobke mit im Eigentum des Realverbandes Klein Lobke befindlichen Wege-/Straßenflächen schlicht um schlicht zu tauschen.

Bei den in Rede stehenden Flächen des Realverbandes handelt es sich um innörtliche Wege-/Straßenflächen, die sowohl für die Erschließung von derzeitiger Wohnbebauung als auch für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung von Bedeutung sind. Zugleich ist anzumerken, dass diese auch zu Teilen durch den ÖPNV genutzt werden.

Im Gegenzug bietet die Stadt Sehnde nicht benötigte landwirtschaftliche Verbindungwege im Außenbereich dem Realverband zum Tausch an.

Trotz einer Differenz bei den Flächengrößen wird in diesem Fall vorgeschlagen, schlicht um schlicht zu tauschen.

 

Im Eigentum des Realverbandes sind die folgenden Flurstücke:

Schlosserberg + Wiekäckernstr. Flur 3, Flurstück 203/00 mit 6.313 m² (Anlage 1, „ET Realverband Flurstück 203-00 Gesamtfläche“ zur Vorlage)

Eversche Str., Flur 3, Flurstück 205/6 mit 5.191 m² (Anlage 4, „ET Realverband Tauschfläche Eversche Str., Flursck 205-6“ zur Vorlage)

Insgesamt 11.504 m²

 

Das Flurstück 203/00 der Flur 3 soll vermessen und eine Teilfläche von ca. 3.052 m² von der Stadt übernommen werden (Anlage 5 „ET Realverband Schlosserberg-Wiekäckernstr. Flurstück 203-00 - Teilfläche zur Vorlage).

Das Flurstück 205/6 der Flur 3 soll vermessen und eine Teilfläche von ca. 1.058  von der Stadt übernommen werden.

 

Nach Einmessung der Teilfläche ergibt sich demnach eine Fläche von ca. 4.110 , welche durch die Stadt Sehnde übernommen wird.

 

Im Eigentum der Stadt Sehnde sind die folgenden Flurstücke:

Teichfeld, Flur 1, Flurstück 127/59 mit 388 m² (Anlage 2 „ET Stadt Flurstück 127-59“ zur Vorlage)

Am Golfplatz, Flur 2, Flurstück 88/1 mit 11.440 m² (Anlage 3 „ET Stadt Flurstück 88-1“ zur Vorlage)

Insgesamt 11.828 m²

 

Das Flurstück 88/1 der Flur 2 soll vermessen und eine Teilfläche von ca. 8.113  vom Realverband übernommen werden, zuzüglich des Flurstückes 127/59 der Flur 1 in Gänze.

Nach Einmessung der Teilfläche ergeben sich demnach ca. 8.501 , welche an den Realverband abgegeben werden sollen. 

Da es sich bei den zurzeit dem Realverband zugeordneten Straßen um solche innerhalb der Ortslage von Klein Lobke handelt, führt dieses immer wieder zu Problemen bei der Klärung von Zuständigkeiten für die Durchführung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Die Stadt Sehnde hat daher ein großes Interesse daran, die Straßenflächen vom Realverband zu übernehmen, da sie ohnehin für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist.

Die sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen hingegen, welche an den Realverband abgegeben werden sollen, stellen derzeit aufgrund der außerörtlichen Lage keinen Mehrwert für die Stadt Sehnde dar. Durch die Abgabe können die Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten an dieser Stelle eingespart werden.

Die Kosten der Vermessung und des Vertrages gehen zu Lasten der Stadt Sehnde, da diese den Tausch vorgeschlagen und initiiert hat, um durch den Tausch der Flächen klare Verhältnisse zu schaffen.

Die Kosten der Vermessung können vorab nicht geschätzt werden. Die Notar- und Gerichtskosten belaufen sich auf ca. € 2.000,-.

Die Flächen der Stadt Sehnde haben einen Buchwert von insgesamt € 27.206,40, was einen Wert von € 2,30/m² ausmacht.

Die Flächen des Realverbandes würden mit demselben Wert in die Anlagenbuchhaltung der Stadt Sehnde aufgenommen werden (€ 27.206,40 für 4.110 m² = € 6,62/m²). Der höhere Wert (€/Fläche) ist mit der Ortslage der zu übernehmenden Flächen zu begründen.

 

Die beim letzten Beratungslauf aufgekommenen Fragen sollen nachstehend beantwortet werden.

Innerorts hat die Stadt im gewidmeten Bereich bislang lediglich auf Zuruf der Anlieger*innen einzelne Unterhaltungsmaßnahmen übernommen. Auch bei der vor einigen Jahren erfolgten Übergabe von Feldwegen an Realverbände wurden keine Vereinbarungen zur Unterhaltung getroffen. In den bestehenden Übertragungsverträgen ufig im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren wurde lediglich die Verkehrssicherungspflicht auf die Realverbände übertragen. Als Ausgleich zahlt die Stadt einen jährlichen Zuschuss pro laufenden Meter Wegefläche, derzeit in Höhe von 0,061 €.

Eine gesonderte Regelung zur sicheren Nutzung der Wege durch Radfahrende existiert ebenfalls nicht. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet die Realverbände jedoch grundsätzlich, ihre Wege in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. In einzelnen Fällen, etwa beim Realverband Bilm, wurde vertraglich festgehalten, dass eine Beschilderung als Rad- und Wanderweg zugelassen ist, woraus sich eine Nutzung für die Naherholung und entsprechende Anforderungen an die Wege ableiten lassen. Eine vertragliche Absicherung der Unterhaltung oder der zukünftigen Qualität der Straßenoberfläche, beispielsweise im Hinblick auf Verschmutzungen während der Erntezeit, ist jedoch weder für den Verbindungsweg nach Rethmar noch für andere Realverbände vorgesehen.

Hinsichtlich des Flächentauschs wurde auf einen finanziellen Ausgleich trotz unterschiedlicher Flächengrößen verzichtet, da dieser „schlicht um schlicht“ erfolgen sollte. Bei einer früheren Übernahme von Wegeflächen durch einen Realverband zahlte die Stadt 2005 einmalig rund 20 % des damals festgestellten Sanierungsbedarfs als Ablösebetrag. Sollte ein vergleichbarer Ansatz erforderlich sein, müsste eine entsprechende Kostenaufstellung noch erstellt werden. Die Vermessungskosten lassen sich im Vorfeld nicht beziffern; Notar- und Gerichtskosten würden sich voraussichtlich auf etwa 2.000 € belaufen.

Die innerörtlich gewidmeten Flächen der betroffenen Flurstücke sind unverändert und werden in den Winterdienst einbezogen. Dies entspricht der Straßenreinigungsverordnung, in der unter anderem die Straßen Schlosserberg und Eversche Straße aufgeführt sind. Damit können auch Anlieger zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden. Für Wirtschaftswege ist ein Winterdienst hingegen nicht vorgesehen.

Schließlich muss die uneingeschränkte Nutzung des Verbindungsweges nach Rethmar durch Einsatzfahrzeuge auch bei einem Übergang der Fläche an den Realverband Klein Lobke gewährleistet bleiben. Hierzu könnte zwar eine Vereinbarung geschlossen werden. Für Einsatzfälle ist jedoch bereits eine gesetzliche Regelung von Wegerechten vorhanden. Demzufolge können Rettungsfahrzeuge einen Wirtschaftsweg nutzen. Zudem gehört ein Teil des Weges bereits dem Realverband, ohne dass es bislang zu Problemen gekommen ist.

r den Fall einer physischen Behinderung der Befahrung durch nichtberechtigte Nutzer*innen wären Feuerwehr und Rettungsdienst so auszustatten, dass durch sie eine Nutzung erfolgen kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1, „ET Realverband Flurstück 203-00 Gesamtfläche“

Anlage 2 „ET Stadt Flurstück 127-59“

Anlage 3 „ET Stadt Flurstück 88-1“

Anlage 4, „ET Realverband Tauschfläche Eversche Str., Flurstück 205-6“

Anlage 5 „ET Realverband Schlosserberg-Wiekäckernstr. Flurstück 203-00 - Teilfläche

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ET Realverband Flurstück 203-00 - Gesamtfläche (3304 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ET Stadt Flurstück 127-59 (3969 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich ET Stadt Flurstück 88-1 (2757 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich ET Realverband Tauschfläche Eversche Str., Flurstück 205-6 (3086 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich ET Realverband Schlosserberg - Wieckäckernstr. Flurstück 203-00 - Teilfläche (3706 KB)    
Stammbaum:
2025/0628   Tausch von Wege-/Straßenflächen in Klein Lobke   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage
2025/0628-1   Tausch von Wege-/Straßenflächen in Klein Lobke   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage