Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Daniel Gründer wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01. Oktober 2026 bis zum 30. September 2032 erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ilten ernannt.
Sachverhalt:Daniel Gründers Amtszeit als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ilten endet am 30. September 2026 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Ilten hat am 10. Januar 2026 Herrn Daniel Gründer gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut zur Ernennung vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Formal wird durch die Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO) für alle Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ gefordert. Gemäß Erlass des Nds. MI (72.21-13001/2 (VIS)) vom 23. Mai 2025 kann einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das diesen Lehrgang nicht abgeschlossen hat, abweichend von § 10 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Teil B Nds. FwVO die Regelfunktion „Ortsbrandmeister“ oder „Ortsbrandmeisterin“ nach § 20 NBrandSchG übertragen werden, wenn ihm genau diese Regelfunktion vor dem 10. April 2025 bereits einmal oder mehrmals übertragen worden ist und keine erhebliche zeitliche Unterbrechung seit der letzten Ausübung dieser Regelfunktion vorliegt. Dieser Ausnahmetatbestand liegt bei Herrn Gründer vor, so dass einer Übertragung der Regelfunktion nichts im Wege steht. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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