Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Sachverhalt:Das Team Kommunalaufsicht der Region Hannover hat mit Schreiben vom 09.02.2026 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung der Stadt Sehnde für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 genehmigt ist.
Obwohl die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Sehnde nach § 23 Nr. 1 und 2 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) als nicht gegeben angesehen werden kann, wurde gleichwohl die entsprechende Genehmigung unter Zurückstellung der Bedenken der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.
Die Genehmigung der geplanten Kreditaufnahmen wurde damit begründet, dass es sich bei den Investitionen fast ausschließlich um Pflichtaufgaben und Infrastrukturmaßnahmen handelt. Die weiteren Hinweise, Bedenken und Erwartungen zu einer sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sind aus der anliegenden Verfügung ersichtlich und ausführlich begründet. Gegen den Stellenplan 2026/2027 bestehen keine Bedenken.
Von daher wurde der § 2 (Kreditaufnahme) und der § 3 (Verpflichtungsermächtigen) sowie der § 4 (Höchstbetrag der Liquiditätskredite) genehmigt. Darüber hinaus wurde der Höchstbetrag für Liquiditätskredite des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde genehmigt.
Anlage/n:Anschreiben und Genehmigung der Haushaltssatzungen 2026 und 2027; Genehmigung Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
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