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Vorlage - 2026/0817  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
22.04.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.04.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schlussbericht zur Jahresabschlussprüfung 2022
Jahresrechnung 2022

Beschlussvorschlag:

a)    Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)    Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.848.746,03 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildetencklage zugeführt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.531.710,08 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 18.04.2024 (Beschlussvorlage 2024/0423) werden für die Haushaltsjahre 2020-2022 die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) angewandt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt.

 

Der Bereich der technischen Prüfung wird gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung für das Haushaltsjahr 2022 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 14.10.2025 in der Beschlussvorlage Nr. 2026/0812 dargestellt. Dieser Prüfbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde ist in dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Schlussbericht enthalten.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie die Buchführung der Gemeinde nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften entspricht. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 6.380.456,11 € ab. Dieser teilt sich aus einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 4.848.746,03 € und in einen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.531.710,08 € auf. Der Jahresabschluss 2022 mit der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022:

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat am 20.03.2026 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie auf die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2022 und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt der Bürgermeister, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2022 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der wie folgt Stellung genommen wird:

 

Prüfungsbemerkung 1 - Vergabewesen

In Einzelfällen wurden hierbei die vergaberechtlichen Vorschriften nicht beachtet.

 

Stellungnahme:

Die mit Vergaben befassten Mitarbeitenden wurden noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vergaberechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind.

 

Prüfungsbemerkung 2 - Steuerung

Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde nicht vollständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt. […] Im Prüfungsjahr waren keine Bemühungen zu erkennen, die Kosten- und Leistungsrechnung auszuweiten, zum Zeitpunkt der Prüfungen wurden erste Maßnahmen ergriffen, um ein Konzept zur Ausweitung der KLR zu erstellen. […] Die Ergebnisse des Berichtswesens sind äerst lückenhaft und lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres zu. Bislang ist kaum erkennbar, dass Erkenntnisse aus dem Berichtswesen in die Haushaltsplanung einfließen, was zu weiterhin großen Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Ergebnissen führt. 

 

Ziele und Kennzahlen wurden nicht zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts genutzt. Weder das unterjährige Berichtswesen noch Ziele und Kennzahlen wurden erkennbar von den Produktverantwortlichen zur Planung und Steuerung genutzt, vielmehr ist noch immer keine transparente und systematisierte Haushaltsüber-wachung erkennbar.

 

Stellungnahme:

Die Einführung einer rechtlich geforderten flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sehr komplexe Thematik, die nicht innerhalb weniger Monate oder auch weniger Jahre vollständig umsetzbar ist. Von daher war der Aufbau dieser flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung bisher nicht umsetzbar. Derzeit wird in der Finanzwesen-Software Infoma die digitale Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet. Zudem werden zur besseren Kontrolle/Überwachung der Entwicklung von Erträge und Aufwendungen in den Fachdiensten über das Controlling regelmäßig Berichte zur Verfügung gestellt.

 

Es wurde ein strategisches Handlungskonzept entwickelt, das vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Umsetzung dieses Konzeptes muss nun vorangetrieben werden.

 

Prüfungsbemerkung 3 Fristen zum Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage im Rat wurden somit nicht eingehalten. Eine angemessene Prüfung des Abschlusses zur fristgerechten Vorlage war somit faktisch unmöglich.

 

Stellungnahme:

Auf Grund der nicht vorhandenen Personalressourcen war eine fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses 2022 nicht möglich. Eine kontinuierliche Einhaltung der gesetzlichen Fristen wird angestrebt. Die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 werden derzeit mit Hochdruck erstellt. Hierzu ist eine entsprechende Beratung und ggf. auch eine Unterstützung durch eine entsprechende Beratungsgesellschaft beauftragt. Ziel ist es, die Jahresabschlüsse bis Oktober 2026 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Prüfungsbemerkung 4 Beteiligungsakten

r die ausgewiesenen einzelnen Gesellschaften waren keine Beteiligungsakten angelegt. Es wird empfohlen Akten für jede Beteiligung anzulegen, aus welcher die Historie und die Verbindungen hervorgehen, um sich von individuellen Einzelwissen unabhängig zu machen.

 

Stellungnahme:

Die Unterlagen werden in gesonderten Ordnern einerseits über die Gründung sowie wesentlichen Entscheidungen und andererseits über Ergebnisse aufbewahrt, sind damit vorhanden und einsehbar. Es wird jedoch der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes aufgenommen und für jede Beteiligung entsprechende Akten nach den Vorgaben angelegt. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung sollen durch das eingeführte Dokumentenmanagementsystem, sobald die entsprechenden Personalressourcen verfügbar sind, auch die Beteiligungsakten digitalisiert werden.

 

Prüfungsbemerkung 5 Abweichungen von der Haushaltsplanung zum Jahresergebnis

Das Jahresergebnis und die Haushaltsplanung differieren weiterhin erheblich.

Zu berücksichtigen ist hierbei natürlich erneut, dass durch die „Corona-Krise“ und den anschließenden Krieg in der Ukraine auch die kommunalen Haushalte in turbulente Zeiten gerieten.

Zu beobachten ist hier eine deutliche Steigerung auf der Ertragsseite. Weiterhin erheblich erhöhte „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ treffen hier auf überdurchschnittliche Erträge bei den „Steuern und ähnliche Abgaben. Dies dürfte vor allem dadurch erklärbar sein, dass sich befürchtete wirtschaftliche Folgen der Coronakrise im Nachhinein nicht bewahrheitet haben. Die abgesenkten Steuerabschläge wurden dann in den Folgejahren nach oben angepasst.

Wie bei allen vorausgehenden Jahresabschlüssen muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die geplanten Aufwendungen (insbesondere für Sach- und Dienstleistungen) nicht erreicht wurden.

Insgesamt muss jedoch festgehalten werden, dass trotz der auslaufenden Coronakrise und des im Haushaltsjahr beginnenden Ukrainekriegs der planerische Fehlbetrag nicht nur unterschritten, sondern in einem Überschuss gewandelt wurde, wobei hier die unerwarteten Mehrerträge maßgeblich waren.

 

 

Stellungnahme:

Die Planung für 2022 erfolgte auf den in 2020 vorliegenden Erkenntnissen. So sind beispielsweise alle Verpflichtungen, die sich aus allen Arbeitsverträgen ergeben, in der Planung in voller Höhe zu berücksichtigen.

 

Steuerausfälle waren bei der Stadt Sehnde erfreulicherweise nicht zu verzeichnen. Weitere Aufwendungen wurden durch Minderaufwendungen in verschiedenen Bereichen finanziert. Somit führten die zusätzlichen finanziellen Belastungen im Jahr 2022 nicht zu Mehraufwendungen.

 

Insbesondere bei den Gewerbesteuererträgen sind Mehrerträge in außergewöhnlicher Höhe zu verzeichnen. Diese Mehrerträge in Höhe von ca. 6 Millionen Euro sind auf die Nachveranlagungen aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 zurückzuführen, da die Steuererleichterungen nicht mehr zum Tragen kamen.

 

Unabhängig davon muss zukünftig darauf geachtet werden, dass die veranschlagten Mittel unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen auch umsetzbar sind.

 

Bei den weiteren großen Ertragspositionen, wie z.B. die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer, erfolgte die Ansatzplanung auf Grund der vorliegenden Steuerschätzungen und dem Orientierungsdatenerlass des Landes Niedersachsen.

 

Da die geplanten Investitionsmaßnahmen größtenteils umgesetzt worden sind, konnten dementsprechend auch höhere Eigenleistungen aktiviert werden.

 

Prüfungsbemerkung 6 Liquiditätsplanung

Die Liquiditätsplanung weist Optimierungsbedarf auf, insbesondere da diese weitestgehend analog erfolgt und Regelungen der Dienstanweisung der Stadt Sehnde für die Finanzbuchhaltung und die Stadtkasse in der Praxis nicht umgesetzt werden. In 2022 kam es jedoch zu keinem nennenswerten Liquiditätsengpass.

 

Stellungnahme:

Wie im Prüfungsbericht beschrieben, findet selbstverständlich eine Liquiditätsplanung durch den Leiter des Fachdienstes Finanzen in Abstimmung mit der Kassenleitung statt. Diese erfolgt grundsätzlich wöchentlich, bei Bedarf aber auch täglich. Dabei wird darauf geachtet, dass Dispositionszinsen möglichst vermieden und Guthabenzinsen erwirtschaftet werden.

Es wurde aber der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes aufgenommen und die ständige Liquiditätsplanung wird besser dokumentiert. Dafür wurde seit Anfang 2026 zusätzlich eine automatisierte Liquiditätsplanung eingeführt, um eine regelmäßige Dokumentation sicherzustellen.

Wie das RPA bereits festgestellt hat, kam es in 2022 zu keinem größeren Liquiditätsproblem.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

- Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022

- Jahresrechnung 2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schlussbericht zur Jahresabschlussprüfung 2022 (151 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Jahresrechnung 2022 (862 KB)