Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0819  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung;
hier: Kostenbeteiligung der Stadt an der Herstellung einer Erschließungsstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
22.04.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.04.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelfreigabe im Produkt 54100 Gemeindestraßen für die Kostenbeteiligung an der Herstellung einer Erschließungsstraße in Höhe von 50.000 €.

Die Mittel stehen im Teilhaushalt in dem Produkt 54100 durch nicht genutzte Mittel zur Straßenunterhaltung in ausreichender Höhe zur Verfügung und sollten als Haushaltsrest in den investiven Haushalt 2026 übertragen werden.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde hat mit der Part AG für das Bebauungsplangebiet Nr. 213 „rdlich Osterkamp“ einen Erschließungsvertrag geschlossen. Diesem wurde am 18.12.2025 (BV2025/0758) vom Rat der Stadt Sehnde zugestimmt und am 05.02.2026 vor dem Notar Lindigkeit in Moringen von allen Vertragsbeteiligten unterzeichnet.

 

In diesem Erschließungsvertrag ist in § 17 festgehalten, dass die herzustellende Erschließungsstraße auch der Allgemeinheit und einer späteren baulichen Entwicklung in diesem Bereich dient, sowie zu einer Verbesserung der Sicherheit des Schulweges zum Erreichen der Grundschule Rethmar beiträgt und somit zum Vorteil der Stadt ist.

 

Daher wurde eine Kostenbeteiligung für diese Erschließungsstraße zu einem festen Satz von 50.000 € vereinbart. Diese umfasst ausschließlich die im Leistungsverzeichnis bezeichneten Baukosten für die Fahrbahn, Nebenanlagen und sonstige straßenbauliche Bestandteile. Nicht umfasst sind Kosten der Planung oder sonstiger Erschließungsmaßnahmen, sofern hierfür bereits gesonderte Vereinbarungen, insbesondere der Planungskostenübernahmevertrag, bestehen.

 

Die notwendigen Mittel können über nicht genutzte Mittel der Straßenunterhaltung des Haushalts 2025 gedeckt werden. Die Mittel sollen aus dem konsumtiven Haushalt in eine neu zu einzurichtende Investition als Haushaltsrest übertragen werden. Da dieser Ansatz für das Jahr 2025 nicht geplant war, handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

50.000

50.000

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

50.000 €

50.000 €

 


Anlage/n: