Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0820  

 
 
Betreff: Verkaufskriterien für den Verkauf des Geländes des ehemaligen Bundessortenamtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
15.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Rethmar      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
15.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ligenschaftskarte BSA.pdf

Beschlussvorschlag:

a)      Der Ortsrat empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen

b)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen

c)       Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Veräerung des Geländes des ehemaligen Bundessortenamts mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verkaufskriterien zu dem ermittelten Mindestkaufpreis im Rahmen eines Bieterverfahrens vorzunehmen.  


Sachverhalt:

Das Gelände des ehemaligen Bundessortenamts in Rethmar soll verkauft werden. Dies wurde mit der Beschlussvorlage Nr. 2025/0719-3 beschlossen.

Diese ergänzende Beschlussvorlage soll die Bedingungen, unter denen das Gelände, einschließlich der vorhandenen Bebauung verkauft wird, präzisieren. Zum einen wird die zukünftige Bebauung gesteuert und der minimale Verkaufspreis wird festgelegt.

Die Nutzung der Häuser 1-3 ist bis Ende 2031 an eine Nutzung für Asylsuchende gebunden. Sollte der/die Erwerbende diese Nutzung vorzeitig aufgeben wollen, ist zum einen eine Ablöse, einschl. Verzinsung, an die BImA zu zahlen. Darüber hinaus ist vorab auf dem Gelände eine dauerhafte Ersatzlösung für die Asylsuchenden zu schaffen.

 

Die Verwaltung empfiehlt folgende Bedingungen dem Verkauf zu Grunde zu legen:

 

  1. Der Mindest-Verkaufspreis für das Gelände, einschl. Bebauung und der im folgenden aufgelisteten Bedingungen 2-13, wird gemäß der nichtöffentlichen Informationsvorlage 2026/0820-1 festgelegt.

 

  1. Das Gelände wird in zwei Abschnitten an denselben/dieselbe ufer*in verkauft (siehe beiliegender Lageplan):
    1. Abschnitt - Mehrzweckhalle
    2. Abschnitt - Haus 1-3

 

  1. Im Kaufvertrag werden die Fälligkeiten und Übergabefristen der beiden Abschnitte getrennt geregelt.
  2. Die zurzeit in den bestehenden Gebäuden untergebrachten Personenssen auf dem Gelände in angemessenen Unterkünften in ausreichender Anzahl dauerhaft und ohne Unterbrechungen oder Umverteilungen weiterhin untergebracht werden. Folgende Wohnangebote sind dabei nicht zu unterschreiten:

a. 90 Personen in

i.        43 x 1 Zimmer-Wohnungen (Einzelpersonen)

ii. 9 x 2 Zimmer-Wohnungen (Ehepaare)

iii. 5 x 3 Zimmer-Wohnungen (Familie)

iv. 1 x 4 Zimmer-Wohnungen (Familie)

v. 2 x 5 Zimmer-Wohnungen (Familie)

 

ume für Heimleitung, Flüchtlingshilfe, Sicherheitsdienst, Gemeinschaftsräume sowie alle Räume, die für den Betrieb der Gebäude notwendig werden, sind vorzusehen.

 

  1. Die Schutzbedürfnisse allein reisender Frauen mit oder ohne Kinder oder Familien müssen berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel in Form von abgeschlossenen Wohneinheiten mit separaten Aufgängen oder Laubengängen geschehen.
  2. Die neu zu errichtenden Unterkünfte sind vor Abriss und Außerbetriebnahme der bestehenden Unterkünfte zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
  3. Das Planungsrecht des geltenden B-Plans ist zwingend einzuhalten.
  4. Ein Konzept für altersgerechtes Wohnen mit mindestens 10 Wohnungen ist zusätzlich umzusetzen.
  5. r jede zusätzlich zur Unterbringung geflüchteter Personen geschaffener Wohneinheit sind 1,25 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen
  6. rmintensive Gewerbebetriebe sind in beiden Abschnitten nicht zulässig. Siehe Vorgaben zum Lärmschutz gem. B-Plan.
  7. Die Nutzung der Häuser 1-3 ist bis Ende 2031 an eine Nutzung für Asylsuchende gebunden. Bei vorzeitiger Aufgabe der Nutzung in diesen Häusern ist die vereinbarte Ablöse, einschl. Verzinsung seit 12-2021, durch die/den Käufer*in zur Zahlung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten.
  8. Die Kosten der Vermessung zur Trennung der Grundstücke und evtl. vorhandener Ver-, Entsorgungsleitungen, bei vorzeitiger Übergabe der Mehrzweckhalle, sind von der/demufer*in zu tragen.
  9. Ein schlüssiges Realisierungskonzept ist von den Kaufinteressenten zusammen mit dem Angebot vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

  • Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ligenschaftskarte BSA.pdf (303 KB)