Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0768-1  

 
 
Betreff: Antrag Bündnis 90/Die Grünen
hier: Einführung hybrider Ratssitzungen für mehr Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2025/0768
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
22.04.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.04.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag auf Einführung hybrider Ratssitzungen

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung


Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Ratssitzungen zu prüfen.

r die Durchführung rechtssicherer hybrider Ratssitzungen müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

U.a. müssen die Hauptsatzung der Stadt Sehnde und die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte dahingehend geändert werden, dass hybride Ratssitzungen zugelassen werden.  Eine weitere Änderung muss Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung in öffentlicher Sitzung mit dem Ziel der Berichterstattung treffen. Dabei muss allen bewusst sein, dass Abgeordnete der Vertretung verlangen können, dass die Aufnahme ihres jeweiligen Redebeitrages und/oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

Die weiteren technischen Voraussetzungen werden vor allem dadurch bestimmt, dass alle anwesenden Mitglieder alle zugeschalteten Personen dauerhaft sehen können müssen und umgekehrt. Dies erfordert den Einsatz mehrerer Kameras, weil die Ratsmitglieder, der Ratsvorsitzende, der Bürgermeister und die weiteren Verwaltungsmitarbeitenden in unterschiedliche Richtungen blicken. Damit die Mimik gut zu erkennen ist, muss die Aufnahme von vorne erfolgen und nicht zum Beispiel schräg von vorne. Ein bzw. der Beamer muss genutzt werden, damit die anwesenden Ratsmitglieder die zugeschalteten Personen sehen können. Notwendig ist, dass der Vorsitzende und die Redner*innen die zugeschalteten Ratsmitglieder bzw. Personen sehen können. Das hätte zur Folge, dass vor diesen ein Fernseher auf dem Boden aufgebaut werden muss.

r Sitzungen im Ratssaal ergeben sich, aufgrund der oben geschilderten, zwingenden Voraussetzungen, zwei maßgebliche Herausforderungen:

1. Platz: Der Ratssaal ist zu schmal, um hinter der letzten Sitzreihe und hinter dem Vorsitz Kameras zu positionieren. Hier wird pro Kamera eine Aufstellfläche von 80x80cm benötigt. Lauf- und Fluchtwege dürfen hierbei nicht versperrt werden. Selbiges gilt für die Fernseher, die vor dem Vorsitz und dem Pult platziert werden müssen.

2. Aktuelle Sitzordnung: Das Plenum ist sehr breit. Dadurch ist es nicht möglich, alle Ratsmitglieder mit einer Kamera einzufangen und dabei die Vorgaben zum Aufnahmewinkel einzuhalten. Das Rednerpult ist sehr weit vom Vorsitz und dem Bürgermeister entfernt, sodass auch hier mehrere Kameras und zusätzlich mehrere Fernseher benötigt werden. Der Platzbedarf r die Technik und die Regie steigt entsprechend.

Daraus ergibt sich, dass die Kombination aus technischen Anforderungen in Bezug auf die Sitzordnung und die Raumgröße hybride Ratssitzungen in der derzeitigen Konstellation unmöglich machen.

Die Lösung des Problems könnte eine Änderung der Sitzordnung sein. Hierbei müsste eine Drehung des Mobiliars um 90° erfolgen. Die Ratsmitglieder müssen möglichst eng beieinandersitzen und der Ratsvorsitzende und der Bürgermeister direkt neben dem Rednerpult. In diesem Fall wären voraussichtlich lediglich zwei Kameras, ein Fernseher und zwei Tische für die Regie erforderlich und die Wahrscheinlichkeit der Umsetzbarkeit wäre entsprechend höher. Eine abschließende Prüfung, ob hybride Sitzungen unter diesen Voraussetzungen möglich wären, konnte nicht erfolgen. Hierzu wären zunächst ein Entwurf und das Ausprobieren einer neuen angepassten Sitzordnung erforderlich.

Durch eine Drehung der Sitzordnung ergibt sich jedoch ein zusätzliches Hindernis. Es gäbe keine Zuschauerplätze, die nicht gefilmt werden. Die rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Medienöffentlichkeit beschränken die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen ausdrücklich auf die Mitglieder der Vertretung. Für anwesende Zuschauende gilt allgemeines Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Aufnahmen von ihnen dürfen daher grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn diese ausdrücklich ihre Einwilligung hierzu gegeben haben. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sie wie etwa im Rahmen einer Einwohnerfragestunde prominent ins Bild gesetzt werden oder sonstige Nah- oder Portraitaufnahmen gefertigt werden. Vor dem Hintergrund, dass mehr Öffentlichkeit erzeugt werden soll, könnte das Erfordernis der Einwilligung für Bild- und Tonaufnahmen bei den in Präsenz anwesenden Bürger*innen einen gegenteiligen Effekt erzeugen.

Sollten alle Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Ratssitzungen vorliegen bzw. geschaffen werden, ist mit Kosten von ca. 2.100 € pro Sitzung für die Leihe der Medientechnik und die Unterstützung durch eine externe Fachfirma zu rechnen. Diese Preisschätzung gilt unter der Annahme, dass hybride Sitzungen für alle Ratssitzungen eines Jahres beauftragt werden, da hier einmalige Aufwände wie z.B. Konzeptentwicklung und Testaufbau eingepreist wurden. Zusätzlich muss jede Sitzung plus Auf- und Abbau, basierend auf Erfahrungen aus anderen Kommunen, von zwei Mitarbeitenden der IT begleitet werden. Diese Kosten sind in dem angegebenen Betrag nicht enthalten.

Gemäß der Expertise der externen Fachfirma ist nach dem jetzigen Kenntnisstand noch nicht gewiss, dass das Vorhaben „Durchführung hybrider Ratssitzungen“ auf Grund der vorhandenen Räumlichkeiten technisch umzusetzen ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Antrag vom 11.12.2025

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag auf Einführung hybrider Ratssitzungen (985 KB)    
Stammbaum:
2025/0768   Antrag Bündnis 90/Die Grünen hier: Einführung hybrider Ratssitzungen für mehr Bürgerbeteiligung   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2025/0768-1   Antrag Bündnis 90/Die Grünen hier: Einführung hybrider Ratssitzungen für mehr Bürgerbeteiligung   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage