Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die/der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss 2025 der Infrastruktur Sehnde GmbH wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 21.603,98 € wird zu 100 % der Gewinnrücklage zugeführt. 3. Der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat wird für das Abschlussjahr 2025 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist. Auch der Lagebericht und der Anhang zum Jahresabschluss 2025 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Jahresabschluss 2025 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2025 - Gewinn- und Verlustrechnung 2025 - Anhang 2025 - Lagebericht 2025
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