Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0835  

 
 
Betreff: Beschlussfassung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG über das Ausscheiden eines Ortsratsmitgliedes, hier: Herr Konrad Haarstrich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Kenntnisnahme
27.05.2026 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass das Ortsratsmitglied Konrad Haarstrich aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 06.05.2026 aus dem Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar ausgeschieden ist.


Sachverhalt:

Herr Haarstrich hat mit Schreiben vom 06.05.2026 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar niederlegt. Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat u. a. durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n: