Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen: - Der Rat beruft Frau Kristina Hornbostel an Stelle von Frau Jasmin Ohlssen als zweite Stellvertretung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen 2026. Sachverhalt:Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG ist Stellvertreterin oder Stellvertreter jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Der Rat kann gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG abweichend Beschäftigte der Stadt für die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung berufen.
Der Rat der Stadt Sehnde hat mit Beschluss vom 18.12.2025 Frau Ohlssen anstelle von Frau Mona Träbing in die Vertretung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl 2026 berufen. Frau Jasmin Ohlssen steht als Stellvertretung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen 2026 nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neuberufung erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kristina Hornbostel als zweite Stellvertreterin der Gemeindewahlleitung zu berufen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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