Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen. Der Ortsrat Rethmar empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Ausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Frau Ines Niestroj wird für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III der Stadt Sehnde gewählt.
Sachverhalt:Die Amtszeit der jetzigen Schiedsperson, Frau Heike Huth, läuft am 06.07.2026 ab. Fr. Huth steht für eine weitere Amtsperiode nicht zur Verfügung.
Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter hat der Rat der Stadt Sehnde eine Schiedsperson auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen.
Mit Zustimmung der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Hannover des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS -, Frau Kniesburges, hat sich Frau Ines Niestroj aus dem Ortsteil Sehnde bereit erklärt, das Ehrenamt zu übernehmen.
§ 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter bestimmt folgende Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes: (1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Schiedsperson kann nicht sein, wer die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. (3) In das Amt soll nicht berufen werden,
Gemäß § 4 der Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter soll die Gemeinde die Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Im Rahmen dieses Anhörungsrechts wurde vom BDS eine Informationsveranstaltung für die Bewerber*innen veranstaltet. Vom BDS wird vorgeschlagen, das Amt Frau Niestroj zu übertragen. Schiedspersonen unterstehen der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichts Lehrte. Es kann auch Schiedspersonen verpflichten, die nicht in einem der Ortsteile ihres Schiedsamtsbezirks wohnen – zwingend ist nur der Wohnsitz in Sehnde. Frau Niestroj erfüllt die Voraussetzungen zur Bekleidung des Ehrenamts und wird für das Amt der Schiedsperson vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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