Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Die 3. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige wird zum 01.11.2026 als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte ist eine Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige anzupassen.
Ab dem 01.11.2026 werden den Rats-, Ortsrats-, und Ausschussmitgliedern sämtliche Sitzungsunterlagen nur noch digital zugestellt.
Es werden keine digitalen Endgeräte von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Für die Nutzung eigener digitaler Endgeräte zum Abruf der Sitzungsunterlagen erhalten die Gremienmitglieder ab dem 01.11.2026 eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Kommunalwahlperiode:
- Ratsmitglieder in Höhe von 150,00 Euro und - Ortsratsmitglieder in Höhe von 50,00 Euro - Zugewählte Ausschussmitglieder in Höhe von 50,00 Euro
Ist ein Ratsmitglied ebenfalls als Ortsratsmitglied tätig, wird lediglich die Entschädigung in Höhe für ein Ratsmitglied gezahlt. Diese zusätzliche Aufwandsentschädigung wird bis spätestens drei Monate nach Beginn der jeweiligen Wahlperiode gezahlt.
Tritt ein Ratsmitglied im Laufe der Wahlperiode neu in den Rat ein (sog. „Nachrücker*in“), vermindert sich der einmalige Zuschuss für digitale Endgeräte anteilig: Ratsmitglieder, die im 1. oder 2. Jahr nachfolgen: 100 % des Zuschusses. Ratsmitglieder, die im 3. oder 4. Jahr nachrücken: 50 % des Zuschusses. Ratsmitglieder, die im 5. (letzten) Jahr nachrücken: Kein Anspruch mehr auf den einmaligen Zuschuss. Dieses gilt ebenfalls für Ortsratsmitglieder sowie zugewählte Ausschussmitglieder.
Aufwandsentschädigungen: Die Aufwandsentschädigung der Stadt Sehnde hat den Stand 19.07.2012 und soll daher angepasst werden.
Sitzungsgelder: Bisher erhalten Gremienmitglieder 20 Euro Sitzungsgeld je Sitzungsteilnahme. Zusätzlich wird auf Antrag ein Fahrtkostenersatz, sofern die Sitzung außerhalb des Ortsteiles der Wohnung der Gremienmitglieder stattfindet, in Höhe von 0,30 € pro Straßenkilometer erstattet.
Diese Vorgehensweise nimmt viele Ressourcen in Anspruch.
Um die Sitzungsgeldabrechnungen effizienter durchführen zu können, wird vorgeschlagen, dass das Sitzungsgeld pauschal um 5,00 Euro pro Sitzung erhöht wird:
So würden Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder ab dem 01.11.2026 Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro je Sitzung erhalten. Hiermit wären auch die Fahrtkosten abgegolten und weitere individuelle Zahlungen können damit entfallen.
Der Seniorenbeirat hat mit Datum vom 16.02.2026 einen Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld analog der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige der Stadt Sehnde gestellt.
Mit Beschluss vom 19.03.2026 hat der Rat der Stadt Sehnde die Verwaltung beauftragt, den Antrag des Seniorenbeirates im Rahmen der Überarbeitung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige zu berücksichtigen.
Der Seniorenbeirat nimmt eine wichtige Rolle bei der Vertretung der älteren Menschen in unserer Stadt ein. Die Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich und bringen ihre Erfahrungen und Anliegen in die kommunalpolitischen Prozesse ein. Es werden niedrigschwellige Aktionen (Vorträge, Mitmachaktionen, Veranstaltungen, u.s.w.) angeboten, die den Austausch zwischen älteren Menschen ermöglichen und Einsamkeit entgegenwirken.
Für diese Tätigkeiten erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates bislang keine finanzielle Entschädigung bzw. eine Aufwandsentschädigung. Lediglich bei Teilnahme an Sitzungen der Fachausschüsse erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates Sitzungsgeld gem. § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige der Stadt Sehnde.
Um dieses Engagement zu würdigen und den mit der Teilnahme an Sitzungen des Seniorenbeirates verbundenen Aufwand zumindest teilweise auszugleichen, soll künftig eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes gezahlt werden.
Vorgeschlagen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro pro Sitzung, begrenzt auf maximal sechs Sitzungen pro Jahr. Die Kosten blieben damit überschaubar, stellen jedoch eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Seniorenbeirates dar.
Die Zahlung einer solchen Aufwandsentschädigung ist in einigen Kommunen üblich und trägt dazu bei, die Arbeit des Seniorenbeirates zu unterstützen und das Ehrenamt zu stärken.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Sehnde mit Datum vom 31.03.2022 die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates beschlossen. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Kinder- und Jugendlichen werden bislang lediglich analog der „Aufwandsentschädigungssatzung“, nämlich bei Teilnahme an den Sitzungen der Fachausschüsse, gewürdigt. Eine Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgelder an teilgenommenen Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates blieben ebenfalls bislang unberücksichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten hier ebenfalls die Teilnahmen an durchgeführten Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates - bis zu sechs Sitzungen pro Jahr in Höhe von 25 Euro pro Sitzung – honoriert werden.
III. Entschädigungen für sonstige ehrenamtlich Tätige (§ 7) Die derzeitige Vertretung der Bibliothekar*in der Stadtbibliothek Sehnde wird in den Ruhestand verabschiedet. Dadurch besteht für den Krankheits-, und Vertretungsfall keine Zweitbesetzung. Die Vertretung würde die derzeitige Landeskollegin der Schulbücherei im Rahmen einer Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale) übernehmen. Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird vom Fachdienst 1.2 wegen des schwer zu fassenden Stundenanteils nicht favorisiert.
Die Aufwandsentschädigung/Ehrenamtspauschale beträgt 70,00 € monatlich. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige
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