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Vorlage - 2025/0766-3  

 
 
Betreff: Ärztliche Versorgung - Machbarkeitsstudie Regionales Versorgungszentrum (RVZ)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2025/0766
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
18.08.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.08.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. das auf Grundlage der aktuellen Machbarkeitsstudie für die Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Realisierung eines RVZ auf dem Grundstück „von-Wemighe-Str. 2“ erforderliche Leistungsverzeichnis zu erstellen.
  2. die Unterlagen zur Ausschreibung des nicht kommunalen Anteils am Betrieb eines MVZ zu erstellen.
  3. bei der KVN die zum Betrieb eines MVZ am Standort in Wehmingen erforderlichen Anträge zu stellen.

 


Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, die aktuelle Machbarkeitsstudie als Grundlage für weitere Untersuchungen zur Einrichtung eines Regionalen Versorgungszentrums (RVZ) in Wehmingen zu nutzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit möglichen Betreiber*innen zu suchen, um ein tragfähiges Betreibermodell für ein solches Vorhaben zu entwickeln.

Noch in diesem Jahr ist mit einer angepassten Richtlinie zur Förderung von Regionalen Gesundheitszentren zu rechnen. Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Antragstellung bis Mitte Oktober 2026 erfolgen muss, um in der aktuell anstehenden Vergaberunde berücksichtigt zu werden.

Ein wesentlicher Aspekt zum Erhalt der Förderung ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit einem kommunalen Anteil von mindestens 51 Prozent. Der restliche Anteil wäre im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu vergeben.

r den Betrieb eines MVZ ist entweder ein aktuell unbesetzter oder aber ein innerhalb von fünf Jahren verfügbarer Hausarztsitz im Wege einer Nachbesetzung erforderlich. Zur Sicherstellung dieser Voraussetzung sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nds. (KVN) entsprechende Anträge, insbesondere

-          die Zulassung zum Betrieb eines MVZ

-          einen Hausarztsitz in einem MVZ

-          die Erteilung einer Anstellungsgenehmigung

 

zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

                      Fördermittel

Aufwendungen

Sanierung Kita, HH 2026/2027

noch zu ermitteln

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

Fördermittel

Auszahlungen

Sanierung Kita, HH 2026/2027

noch zu ermitteln

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2025/0766   Ärztliche Versorgung - Machbarkeitsstudie Regionales Versorgungszentrum (RVZ)   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2025/0766-1   Ärztliche Versorgung - Machbarkeitsstudie Regionales Versorgungszentrum (RVZ)   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2025/0766-2   Ärztliche Versorgung - Machbarkeitsstudie Regionales Versorgungszentrum (RVZ)   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2025/0766-3   Ärztliche Versorgung - Machbarkeitsstudie Regionales Versorgungszentrum (RVZ)   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage