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Vorlage - 2026/0877  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: Auswertung der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
21.09.2026 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.09.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
114 Eichenkamp TÖB-Liste und Abwägungstabelle 4-1
114 Entwurf Planzeichnung
114 Entwurf_Begründung final

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Beschluss zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)und § 4 Abs. 1 BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zu den veröffentlichten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2026/0877 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2026/0877 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und dem Entwurf der Begründung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 19.03.2026 befasst. Er hat damals den Aufstellungs-beschluss mit reduziertem Geltungsbereich gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.

 

r die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äerungen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten TÖB, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äerungen im Entwurf des Bebauungs­plans Nr. 114 „Eichenkamp“ berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ keine Äerungen eingegangen.

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Dafür ist ein Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Beteiligungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 3 beigefügte Begründung dazu.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Auch mit reduziertem Geltungsbereich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel verfolgt, den noch immer gut erkennbaren Charakter des Dorfes Evern zu erhalten. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarsche Straße gelegenen Dorfplatz mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen.

 

 

Finanzierung:

Im Haushalt stehen ausreichend Mittel für die Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans 114 „Eichenkamp“ sowie den forderlichen Fachplanungen bzw. Gutachten zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

140.000,00 €

50.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

140.000,00 €

50.000,00 €

 


Anlage/n:

1. Liste der Beteiligten und Abwägung der eingegangenen Äerungen nach § 4 Abs. 1 BauGB

2. Planentwurf - Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ mit Örtlichen Bauvorschriften

3. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ mit Örtlichen Bauvorschriften

 

Fachgutachten zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 114 Eichenkamp TÖB-Liste und Abwägungstabelle 4-1 (918 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 114 Entwurf Planzeichnung (2792 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 114 Entwurf_Begründung final (8924 KB)