Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den veröffentlichten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2026/0877 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2026/0877 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und dem Entwurf der Begründung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen.
Begründung:
Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten TÖB, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ keine Äußerungen eingegangen.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Dafür ist ein Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Beteiligungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 3 beigefügte Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Auch mit reduziertem Geltungsbereich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel verfolgt, den noch immer gut erkennbaren Charakter des Dorfes Evern zu erhalten. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarsche Straße gelegenen Dorfplatz mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen.
Finanzierung: Im Haushalt stehen ausreichend Mittel für die Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans 114 „Eichenkamp“ sowie den forderlichen Fachplanungen bzw. Gutachten zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Liste der Beteiligten und Abwägung der eingegangenen Äußerungen nach § 4 Abs. 1 BauGB 2. Planentwurf - Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ mit Örtlichen Bauvorschriften 3. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ mit Örtlichen Bauvorschriften
Fachgutachten zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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