Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Ordnung, Brandschutz und Ehrenamt empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen, b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und die Mehraufwendungen sind für das Haushaltsjahr 2027 und in künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Sachverhalt:Die aktuelle Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde wurde zuletzt zum 01.01.2020 angepasst. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen an Funktionsträger*innen soll jetzt an die in den umliegenden Kommunen festgesetzten Beträge angepasst werden.
Neben der Erhöhung der einzelnen Aufwandsentschädigungen wird der Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis von bisher 2.000 € auf 3.000 € angehoben und damit an die inzwischen anfallenden Kosten für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis angepasst.
Darüber hinaus wird die Funktion der bzw. des IT-Beauftragten neu in die Satzung aufgenommen und mit einer Aufwandsentschädigung berücksichtigt.
Die übrigen Regelungen der Satzung bleiben inhaltlich unverändert.
. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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