Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straßen in der Gemarkung Sehnde, Flur 2, - „Kleines Öhr“ mit dem Flurstück 98/11 (Ostteil) - „Vor der Ohe“ mit dem Flurstück 98/11 (Westteil) unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr
und den Weg, Flurstück 98/12, sowie den Weg von der Straße „Vor der Ohe“ zur „Billerbachstraße“, Teilfläche des Flurstücks 98/11, der Flur 2 in der Gemarkung Sehnde,
beschränkt auf den Fuß- und Radverkehr
zu widmen.
Sachverhalt:Die Verkehrsflächen im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sind abschließend hergestellt. Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Dies betrifft die Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“, Flurstück 98/11 und 98/12 in der Flur 2 der Gemarkung Sehnde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit zu widmenden Bereich Anlage 2: Auszug aus der Liegenschaftskarte/Luftbild mit zu widmenden Bereich
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