Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: e) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 10 - „Hedwig-Kohn-Straße“ mit den Flurstücken 26/55, 26/45 und 26/29 unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Sachverhalt:Sachverhalt:Die Verkehrsflächen im Baugebiet „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ im Ortsteil Sehnde sind abschließend hergestellt. Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Das Gewerbegebiet „Sehnde-Ost“ grenzt östlich an das Gewerbegebiet „Borsigring“ im Ortsteil Sehnde und liegt in der Gemarkung Rethmar. Dies betrifft die Straße „Hedwig-Kohn-Straße“, Flurstücke 26/55, 26/45 und 26/29 in der Flur 10 der Gemarkung Rethmar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem zu widmenden Bereich Anlage 2: Auszug aus der Liegenschaftskarte/Luftbild mit dem zu widmenden Bereich
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