Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straßen in der Gemarkung Haimar, Flur 3, - „Alte Gärtnerei“ mit dem Flurstück 411/48 (Teilfläche, Nordteil), 411/36 und kleine Teilflächen im Westen und Norden des Flurstückes 411/35 - „Sankt-Florian-Weg“ mit dem Flurstück 411/48 (Teilfläche, Südteil) unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr
und den Weg zwischen den Grundstücken „Alte Gärtnerei 12 und 17“, Flurstück 411/48 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Haimar
beschränkt auf den Fußverkehr
zu widmen.
Sachverhalt:Die Verkehrsflächen im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Sehnde sind abschließend hergestellt. Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Dies betrifft die Straßen „Alte Gärtnerei“ und „Sankt-Florian-Weg“, Flurstück 411/48, 411/36 und Teilflächen des Flurstücks 411/35 in der Flur 3 der Gemarkung Haimar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem zu widmenden Bereich Anlage 2: Auszug aus der Liegenschaftskarte/Luftbild mit dem zu widmenden Bereich
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