Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgenden Beschluss: Sachverhalt:Die Regionsversammlung hat in seiner Sitzung am 18.08.2026 beschlossen, eine regionsweite Bürger*innen-Energiegenossenschaft zu gründen. Bereits heute bestehen in einzelnen Kommunen der Region Hannover mehrere Bürger*innen-Energiegenossenschaften, die wichtige Arbeit leisten und einen wertvollen Beitrag zur lokalen Energiewende erbringen. Die zu gründende Genossenschaft „Region Bürgerinnen- und Bürger-Energiegenossenschaft eG“ (Regions-BEG) soll dabei kooperativ mit bestehenden Bürger*innen-Energiegenossenschaften zusammenarbeiten. Eine Konkurrenzsituation wird ausgeschlossen.
Ziel dieser Energiegenossenschaft ist insbesondere:
Eine Zusammenfassung über die Ziele der Energiegenossenschaft und den aktuellen Arbeitsstand (Executive Summary) sowie der Satzungsentwurf der Region-BEG sind dieser Vorlage beigefügt.
Nach dem Beschluss der Regionsversammlung erfolgen die weiteren für die Gründung erforderlichen Schritte, insbesondere das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren, die Durchführung der Gründungsversammlung sowie die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister.
Durch ein enges Zusammenwirken mit bestehenden Bürger*innen-Energiegenossenschaften, wie die Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG, bietet sich die Möglichkeit, viele Vorteile zu generieren. Die Stadt Sehnde würde mit einer Mitgliedschaft an der Region-BEG die Möglichkeit einer direkten Beteiligung an den Entscheidungen der Genossenschaft erhalten. Die gewählte Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ermöglicht eine Begrenzung der Haftung auf die übernommenen Geschäftsanteile.
Von daher wird vorgeschlagen, sich mit 2 Geschäftsanteilen zu je 500,00 € unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Bildung der Genossenschaft an der Region Bürgerinnen- und Bürger-Energiegenossenschaft eG zu beteiligen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Executive Summary Analge 2: Satzungsentwurf der Region-BEG
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||