Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0894  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 340 "Fraendskamp" in den Gemarkungen Haimar und Klein Lobke der Stadt Sehnde
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
21.09.2026 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar      
Ortsrat Sehnde Vorberatung
15.09.2026 
Sitzung des Ortsrates Sehnde      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.09.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.10.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
340_Katasterkarte_215GB10000
340_FNP_10000

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

e) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 340 „Fraendskamp“ vom 26.03.1998 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 26.03.1998 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 340 „Fraendskamp“ beschlossen. Mit der angestrebten Aufstellung des Bebauungsplans sollten inhaltliche Vorgaben für die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Windkraftanlagen getroffen werden. In der Zeit vom 27.07.1998 bis einschließlich den 10.08.1998 wurde eine öffentliche Beteiligung durchgeführt.

Das Verfahren wurde aufgrund der Ergebnisse einer avifaunistischen Untersuchung eingestellt. In der Untersuchung wurde eine große Anzahl rastender Kiebitze festgestellt. Dadurch bezeichnete das damalige Niedersächsische Landesamt für Ökologie große Teile des Planungsgebietes als Tabuzone. Diese Erkenntnisse sind in die damalige Aufstellung des RROP 2005 eingeflossen. Die Darstellung der Windenergieflächen wurde mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes angepasst, der am 01.03.2007 wirksam geworden ist.

Windkraftstandorte östlich von Klein Lobke werden aktuell im Bebauungsplan Nr. 350 „Klein Lobke Ost“ geregelt. Die Planung des Bebauungsplans Nr. 340 „Fraendskamp“ wurde daher obsolet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Planausschnitt: Katasterkarte mit Geltungsbereich

Anlage 2: Planausschnitt: Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 340_Katasterkarte_215GB10000 (1561 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 340_FNP_10000 (612 KB)