Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Zur Beratung. Sachverhalt:Die FDP-Ratsfraktion hat mit Datum vom 24.08.2026 den Antrag „Sanierung bestehendes Rathaus“ gestellt.
Zu dem Antrag auf Beratung bereits in der Ratssitzung am 27.08.2026 hat die Antragstellerin eine Rückmeldung erhalten.
Die Behandlung von Anträgen zur Tagesordnung ist in § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Sehnde geregelt. Danach sind Anträge auf Aufnahme von Beratungsgegenständen auf die Tagesordnung zu berücksichtigen, wenn sie schriftlich, spätestens zwei Wochen vor der Sitzung, eingegangen sind (§ 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung). Diese Frist wurde nicht eingehalten. Die Regelung sieht zudem vor, dass in Eilfällen eine Abkürzung der (nicht näher bestimmten) Frist gerechtfertigt ist. Diese Notwendigkeit wird hier nicht gesehen, zumal sich der Rat gerade in der Angelegenheit „Rathausneubau“ mehrfach mit der Thematik befasst hat. Der Antrag wird somit zur Beratung in der letzten Ratssitzung in dieser Wahlperiode (01.10.2026) vorbereitet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter dem Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Ratssitzung (27.08.2026) einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu stellen. Dieser Antrag bedarf zur Aufnahme in die Tagesordnung der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Rates (§ 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung). Ein solcher Antrag wurde am 27.08.2026 in der Ratssitzung nicht gestellt.
Hinsichtlich des vom Rat der Stadt Sehnde beschlossenen Ankaufs von Flächen zur Realisierung u. a. eines Rathausneubaus wird mitgeteilt, dass die Stadt Sehnde noch keine Verträge geschlossen hat, die Stadtverwaltung sich jedoch in Gesprächen mit Grundstückseigentümer*innen über den Ankauf von Flächen befindet. Finanzielle Auswirkungen:
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