Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen. b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen. d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde stimmt dem Abschluss der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der NLStBV und den in der LEADER-Börderegion zusammengeschlossenen Kommunen Algermissen, Hohenhameln sowie Sehnde zu. Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen. Sachverhalt:Der Neubau eines Radweges von Sehnde nach Clauen mit einer Länge von rd. 7,1 km ist im Radwegekonzept 2016 für Landesstraßen der Niedersächsischen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover, mit der Einstufung „vordinglicher Bedarf“ aufgenommen worden. Die Priorisierung der Radwege erfolgte nach der aus Sicht des Landes zu berücksichtigenden Dringlichkeit. Die Bewertung und Gewichtung zur Einstufung erfolgte nach bestimmten Kriterien wie u. a. Radweg- und Verkehrssicherung, Potential der Radfahrenden, Machbarkeit und Kosten. Der Radweg Sehnde – Clauen ist im Radwegekonzept an elfter Stelle gelistet. Dieser Listenplatz hat bisher eine Realisierung des Radweges verhindert. Die NLStBV führt dazu aus, dass der Radweg zwar Teil des Radwegebedarfsplans des Landes Niedersachsen ist, aber aufgrund der Positionierung innerhalb des Bedarfsplans eine planerische Umsetzung durch die Straßenbauverwaltung nicht zeitnah erfolgen kann. Da sich der Abschnitt im vordringlichen Bedarf befindet, besteht die Möglichkeit, den Planungsprozess zu beschleunigen, indem die Planung durch einen Dritten mit Beteiligung der Straßenbauverwaltung erfolgt. Zu dieser Planungsübernahme haben sich die Gemeinden Algermissen und Hohenhameln und die Stadt Sehnde verständigt. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen der NLStBV und den betroffenen Kommunen Algermissen, Hohenhameln und Sehnde zu treffen (vgl. anliegender Entwurf der Vereinbarung). Nach der Vereinbarung gehen die beiden Gemeinden Algermissen und Hohenhameln sowie die Stadt Sehnde in Vorleistung. Im aktuellen Haushalt der Stadt Sehnde sind für Planungskosten bereits Mittel in Höhe von 120.000 Euro vorgesehen. Die Aufwendungen werden von der NLStBV später erstattet. Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen. . Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Vereinbarung
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