Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spende:
- 3.000,00 € Geldspende vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Höver in Form einer Unterstützung der teilweisen Erneuerung der Küche im Feuerwehrhaus Höver.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde wird in 2026 folgende weitere Spende angeboten:
- 3.000,00 € Geldspende vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Höver in Form einer Unterstützung der teilweisen Erneuerung der Küche im Feuerwehrhaus Höver.
Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./. |
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