Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu c) b) Der Verwaltungsauschuss empfiehlt den Beschluss zu c) c) Der Rat beschließt die Ausführung der Grunderneuerung der vorgeschlagenen Bushaltestellen im genannten Umfange für das Jahr 2015
Sachverhalt:Das vom Land Niedersachsen eingeführte Konjunkturprogramm zur Förderung von Grunderneuerungsmaßnahmen an Bushaltestellen wurde über das Jahr 2014 hinaus bis auf Weiteres verlängert. Die Stadt Sehnde hatte für das Jahr 2014 die Grunderneuerung folgender Bushaltestellen geplant: - Sehnde, Ladeholzstraße (Ost) - Sehnde, Ladeholzstraße(Grundsch.) - Sehnde, Schulzentrum - Sehnde, Am Ahrenberg(Ost) - Sehnde, Wilh.-Henze-Weg (Nord) - Höver, Petersweg - Höver, Brunnenstraße
Im Zuge der Ausgestaltung mit werbefinanzierten Wartehallen durch die Fa. Schwarz, Konstanz sollten die o.g. Haltestellen auch mit entsprechenden Wartehallen, für die Stadt Sehnde kostenneutral, ausgestattet werden. An die seinerzeit abgestimmte Zusage zur werbefinanzierten Ausgestaltung fühlte sich die Fa. Schwarz jedoch für das Jahr 2014 nicht mehr gebunden, da eine entsprechende Nachfrage bei Werbekunden nicht mehr zu erwarten sei. Für die Planung 2014 bedeutet dies, dass entsprechende Mittel zur Errichtung dieser Wartehallen nunmehr nicht zur Verfügung stehen. Bis auf die Haltestelle Schulzentrum in Sehnde, für die ohnehin keine werbefinanzierte Wartehalle in der Maßnahme geplant war, ist die Ausführung der weiteren Maßnahmen in 2014 gefährdet. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Jahr 2014 nur die Haltestelle Schulzentrum zu erneuern, die übrigen Haltestellen in das Jahr 2015 zu verlegen und dafür die Fördermittel erneut zu beantragen. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Fa. Schwarz weitere Wartehallen werbefinanzieren wird, und damit deren Errichtung künftig zu Lasten der Stadt geht, ist für diese Maßnahmen ein höherer Kostenansatz einzustellen.
Die ermittelten Baukosten zur Grunderneuerung der o.g Haltestellen werden sich auf insges. 96.800,-€ belaufen. Soweit als zuwendungsfähig anerkannt, übernimmt das Land hiervon Kosten i.H.v. 75%, also 72.600,-€. Zusätzlich stellt die Region Hannover eine anteilige Finanzierungbeteiligung von 50% der nicht durch das Land gedeckten Baukosten und Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 35.000,-€ in Aussicht. Dies würde für die nach Abzug der Landesförderung bei der Stadt verbleibenden Kosten i.H.v. 24.200,-€ noch eine mögliche Minderung auf 12.100,-€ bedeuten.
Rechtliche Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszüge
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