a)Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der1. Änderung istaus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
09.02.2016 - Ortsrat Höver
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
6
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
23.02.2016 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 16 - (offen)
Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
03.03.2016 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.