a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.