Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 "Südtorfeld" soll die innerörtliche Siedlungsentwicklung im Südwesten von Sehnde weitergeführt werden. Gemäß der Studie zur demographischen Entwicklung der Stadt Sehnde, deren Entwicklungsstrategien als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vom Rat der Stadt Sehnde beschlossen wurden, ist die städtebauliche Entwicklung mit dem Entwicklungsziel Zunahme der Einwohnerzahl um rund 100 Personen je Jahr fortzusetzen. Mit der Entwicklung der Bauflächen entlang der Friedrich-Ebert-Straße wird diesem Entwicklungsziel entsprochen.
Ziel der Planung ist die Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der innerörtlich gelegenen Bauflächen in städtebaulich hochwertiger innerörtlicher Lage im Ortsteil Sehnde. Hiermit verbunden ist die Notwendigkeit der Realisierung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte gemäß der Bedarfsplanung „Strategiepapier zur Entwicklung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde“ (BV 2020/0747) in diesem Quartier. Diese Zielsetzung erfordert eine Anpassung der Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes einschließlich der Gestaltungsvorschriften.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 334 „Südtorfeld“ umfasst eine Fläche von 1,75 ha, in der ca. 1.000 m² Straßenverkehrsfläche der Friedrich-Ebert-Straße sowie zwei bebaute Grundstücke in einer Größe von 4.500 m² enthalten sind.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen bereits als Wohnbauflächen (W) und Verkehrsflächen dargestellt. Die Wohnbauflächen sind überlagert mit dem Symbol für sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen - Kindertagestätte. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ kann gemäß den Zielen der Planung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Es ist beabsichtigt, das Verfahren gem. § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchzuführen.
Finanzierung: Die Stadt wird mit einem Investor, der sich bereits Zugriffsrechte auf die zu überplanenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gesichert hat, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung der Bebauungsplanänderung sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ überlagert mit folgenden Darstellungen: 1. Auszug aus dem wirksamen Bebauungsplan Nr. 332, 1. Änderung „Südtorfeld“ 2. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 3. Auszug Digitales Orthophoto 2019
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