a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 in der mit
der Beschlussvorlage 2022/0198 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2022 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2023.
Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.9.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.