Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit den Ortsräten Sehnde und Wassel statt. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen
Enthält Anlagen
2021/0992  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Ever-Haimar empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

b) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

c) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,

    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat,

    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
    resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
    Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


    werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu
    gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden

    Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

    Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
    Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
    von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
    Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 16.08.2021    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu

   fassen:

 

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
   resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
   Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


   werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der

   dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

   nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

   Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
   Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
   von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
   Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 16.08.2021    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:

b) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
   resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
   Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


   werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der   

   dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

   nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

   Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
   Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
   von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
   Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Wassel    DATUM: Mo, 16.08.2021    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:

c) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
   resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
   Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


   werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der

   dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

   nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

   Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
   Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
   von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
   Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 17.08.2021    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,

die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39
  und 40):

 

Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschafts­anlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

Die Beschlüsse werden noch durch die folgenden Beschlussvorschläge gemäß der Ortsratsbeschlüsse vom 16.08.2021 ergänzt:

 

1. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen

2. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen.  Herstellung eines
   weiteren Friedhofseingang im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

3. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

r Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

              Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

              Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

              Größen:  0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

        0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

              Stele optional, keine Einfassung
bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m:
Stele optional, keine Einfassung
bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m:
Stele und Stein optional, keine Einfassung

              keine Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten, außer einer kleinen Fläche von 0,25 m x 0,25 m auf Wunsch bei eigener Pflege

4. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die
geplanten Gebührenkalkulation aufnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 23.09.2021    TOP: Ö 26
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung