Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Zilkenath erläutert die Präsentation über das Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen.
Es findet eine Diskussion statt.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft und Frau Zilkenath beantwortet.
Die Ortsräte tragen die nachstehend kenntlich (fett gedruckt) gemachten Ergänzungen und Änderungen zum Friedhofsentwicklungskonzept vor:
- Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen. - Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. - Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen. - Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplanten Gebührenkalkulation aufnehmen.
- Seite 43: 6. Garten der Sternenkinder (SWG) - 3 Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre • Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne • Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit • Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m, 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m • bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m: Stele optional, keine Einfassung bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m: Stele und Stein optional, keine Einfassung • keine Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten, außer einer kleinen Fläche von 0,25 m x 0,25 m auf Wunsch bei eigener Pflege
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen und Ergänzungen empfiehlt der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar folgenden Beschluss: Beschluss: fassen:
f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG)
dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.
3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden: 1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30) 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35) 3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38) 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):
Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
Abstimmungsergebnis:
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