a.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu b.) zu fassen.
b.) Der Rat beschließt die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um den § 7 a. Die benötigten Mittel reduzieren den Haushaltsansatz für Sportfördermittel im Jahr 2023.
23.03.2023 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat beschließt die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um den § 7 a. Die benötigten Mittel reduzieren den Haushaltsansatz für Sportfördermittel im Jahr 2023.