a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter Gesamtabschlüsse nach § 128 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2020 abgesehen.
- Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2021 verzichtet.