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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Sanierungskonzept Kapellen |
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2022/0212 |
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Ö 4 |
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Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde |
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2022/0210 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen. b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen. d) Der Rat beschließt: - Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den zukünftigen Umgang mit den Friedhofskapellen vor dem Hintergrund der geringen Nutzungszahlen und den anstehenden Sanierungs-arbeiten an den verschiedenen Kapellen zu konkretisieren und Gespräche mit nicht städtischen Trägern von Kapellen zur Bereitstellung für Trauerfeiern zu führen.
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08.11.2022 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
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Ö 4 - (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen: Beschlussvorschlag: Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde wird mit den Änderungen zur Erhebung der Gebühr für Nutzung der Kapellen in Höhe von 370,00 € und mit der Streichung der Worte „… dem Erwerb des Nutzungsrechtes …“ und Ersetzung durch die Worte „… Erteilung einer Grabmalgenehmigung …“ zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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08.11.2022 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde wird mit den Änderungen zur Erhebung der Gebühr für Nutzung der Kapellen in Höhe von 370,00 € und mit der Streichung der Worte „… dem Erwerb des Nutzungsrechtes …“ und Ersetzung durch die Worte „… Erteilung einer Grabmalgenehmigung …“ zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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17.11.2022 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 27 - (offen) |
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Ö 5 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 6 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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