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Vorlage - 2022/0210  

 
 
Betreff: Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_entera-Gebührenkalkulation Friedhöfe
Anlage 2_Entwurf Gebührensatzung Friedhöfe
Anlage 3_Gegenüberstellung Gebühren aktuell-neu

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.      

 

b)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.

 

c)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.

 

d)      Der Rat beschließt:
 

  1. Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird zugestimmt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zukünftigen Umgang mit den Friedhofskapellen vor dem Hintergrund der geringen Nutzungszahlen und den anstehenden Sanierungs-arbeiten an den verschiedenen Kapellen zu konkretisieren und Gespräche mit nicht städtischen Trägern von Kapellen zur Bereitstellung für Trauerfeiern zu führen.

 

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Vorlagen 2021/0992 und 0992-1 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen

1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten

2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes

3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten

4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten

und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen"

 

fasste der Rat am 29.09.2021 einstimmig folgende Beschlüsse, auf deren Grundlage die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Sehnde erfolgte:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus

resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)

werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40)

 

Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation

 einbeziehen.

5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren

 Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

6. Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

- Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

- Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

- Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

- bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m:

Stele optional, keine Einfassung

bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m:

der Stele und Stein optional, keine Einfassung

- Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten

7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante

 Gebührenkalkulation aufnehmen.

 

Der Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde liegen folgende Grundsätze zu Grunde:

 

  1. Die Kalkulation der Friedhofsgebühren basieren auf den Rechtsgrundlagen folgender Prinzipien (vgl. auch S.3, Anlage 1):
     
  1. Kostendeckungsprinzip

Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten der Einrichtungen sind durch das Gebührenaufkommen zu decken, dürfen diese jedoch nicht überschreiten.

  1. Äquivalenzprinzip

Die erhobenen Friedhofsgebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Träger und Nutzern stehen. Unterschiede der Nutzung sind in der Gebührenhöhe entsprechend ausgewogen abzubilden.

 

  1. Gleichheitsprinzip

Im Verhältnis der Nutzer untereinander sind bei etwa gleichem Umfang der Nutzung etwa gleich hohe Gebühren zu entrichten. Unterschiedliche Nutzungen sind in der Gebührenhöhe abzubilden.

„Die Friedhofsgebührenkalkulation basiert auf dem Umlageverfahren, so dass die Gebühreneinnahmen aus dem Verkauf von Nutzungsrechten eines Jahres die laufenden Kosten (Pflege- und Instandhaltungskosten der Friedhofanlage) decken; es werden keine Rückstellungen gebildet.“ (vgl. Anlage 1, Seite 5)

  1. Um die Gebühren ausschließlich auf die Flächen, die als Bestattungsflächen genutzt werden, zu beziehen, wurden die nicht gebührenrelevanten abgegrenzt und herausgerechnet. In Anlage 1, Seiten 9-11, sind diese auf den Friedhöfen in den einzelnen Stadtteilen in Plänen dargestellt.

 

Diese Übersichttabelle ist der Anlage 1, Seite 8, entnommen:

Friedhof

Gesamtfläche*)

nicht gebühren-relevante Flächen

verbleibende Friedhofs-fläche

Sehnde

35.601,74

3.313,05

32.288,69

Dolgen

4.854,10

1.410,91

3.443,19

Evern

4.965,33

1.877,73

3.087,60

Haimar

3.794,26

1.087,99

2.706,27

Gretenberg

2.304,12

1.239,97

1.064,15

Wassel

4.991,65

1.176,11

3.815,54

Gesamt

56.511,20

10.105,76

46.405,44

 

 

18%

82%

Kosten allg. Friedhofsunterhaltung

        69.331,20 €

        12.398,33 €

    56.932,87 €

 

 

 

 

Kostensatz/ qm

                   1,23 €

 

 

 

 

 

 

*) lt. Vorliegenden Geodaten

 

 

 

Hieraus geht hervor, dass insgesamt 18% der Friedhofsflächen nicht in die Gebührenkalkulation der Friedhöfe einfließen.

  1. Gegenüber der bisherigen Gebührenkalkulationen wurden die einzelnen Gebührentat-bestände anders zusammengesetzt. Bei dem jetzigen Entwurf der Gebühren wurde eine Grundgebühr für das jeweilige Nutzungsrecht an einer Urne bzw. einem Sarg ermittelt. Anhand der durchschnittlichen Flächengröße der jeweiligen Grabart ergibt sich eine Grundgebühr für das Nutzungsrecht von
     

     850,36 € für eine Urne sowie

  1.822,21 € für einen Sarg (vgl. Anlage 1, Seite 8).

 

Zu dieser Grundgebühr wird dann bei der jeweiligen Grabarten ein Grabarten-spezfischer Pflegezuschlag und bei den neuen Grabarten noch die Erstellungskosten aufaddiert.

In der Anlage 3 sind die Details der Gebühren aktuell und der Gebühren neu, einschließlich der 3 Bausteine der Gebührenermittlung, dargestellt. Die Summe der Einzelbausteine wurde dann gerundet (vgl. dazu auch Anlage 1, Seite 14).

  1. In der Anlage 1, Seite 16, wurde abweichend von dem jetzt in der Gebührensatzung enthalten einheitlichen Gebührensatz für die Kapellennutzung ein, den einzeln Kapellen direkt zugeordneter Gebührensatz mit verschiedenen Kostenanteilen beispielhaft für 2021 zusammengestellt. Daraus geht hervor, dass bei dieser Betrachtung die Nutzungsgebühr für Kapellen aufgrund ihres Zustandes sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Stellt man dann noch die jährlichen Nutzungszahlen der Kapellennutzung der städtischen Friedhöfe von 2015-2021 zusammen, zeigt sich, dass über den weiteren Umgang (Sanierung/Kapellenschließung/Abriss) mit den Kapellen zeitnah nachgedacht werden muss.

Friedhof

Bestattungen
insgesamt

Durchschnitt
Bestattungen
pro Jahr

davon mit
Kapellennutzung

Durchschnitt
Kapellennutzung
pro Jahr

Kapellen-
nutzung in %

Dolgen:

34

4,9

26

3,7

76%

Evern:

32

4,6

21

3,0

66%

Gretenberg:

14

2,0

12

1,7

86%

Haimar:

20

2,9

18

2,6

90%

Wassel:

48

6,9

41

5,9

85%

Sehnde:

767

109,6

444

63,4

58%

 

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, dass die Politik der Verwaltung den Auftrag erteilt, den zukünftigen Umgang mit den Friedhofskapellen vor dem Hintergrund der geringen Nutzungszahlen und den anstehenden Sanierungsarbeiten an den verschiedenen Kapellen (vgl. auch Beschlussvorlage Nr. 2022/0212 Sanierungskonzept Kapellen) zu konkretisieren und Gespräche mit nicht städtischen Trägern von Kapellen zur Bereitstellung für Trauerfeiern führt.

  1. In Anlage 1, Seite 19, wird unter „Weiteren Vorgehen“ empfohlen, dass „für zukünftige Auswertungen im Sinne des Controllings und der Gebührenkalkulationen Friedhof für jeden Aufwand eine „Buchungsziffer“ zu vergeben, die sich an dem Kostenträger-System (siehe Abbildung 1) orientiert.“

 

Es sollte das Schema der Arbeitszeiterfassung und das Buchungssystem neu strukturiert werden. „Es wird empfohlen, das Leistungsverzeichnis aller relevanten (gärtnerischen) Pflege- und Dienstleistungen zu aktualisieren.“ (vgl. Anlage 1, Seite 19). Danach sollte eine Aktualisierung der Gebühren erfolgen.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die neue Gebührensatzung zum 01.01.2026 durch eine detailliertere, Sehnde spezifischeren Datenerfassung anzupassen.

  1. Ab dem 01.01.2023 müssen Kommunen den §2b UStG (Umsatzsteuergesetz) anwenden. Durch die Aufnahme des § 9 - Umsatzsteuer wird geregelt, dass für Leistungen aus dem Bereich der Friedhofssatzung, für die Umsatzsteuer fällig wird, die festgesetzten Gebühren als Netto-Beträge zu verstehen sind.

 

Parallel zur Neufassung der Gebührensatzung der Friedhöfe wird in der Beschlussvorlage 2022/0209 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen, hier: Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde" behandelt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

X

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

vgl. Gebührenkalkulation

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1_entera – Gebührenkalkulation Friedhöfe

 Anlage 2_Entwurf Gebührensatzung Friedhöfe

 Anlage 3_Gegenüberstellung Gebühren aktuell - neu

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_entera-Gebührenkalkulation Friedhöfe (1696 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Entwurf Gebührensatzung Friedhöfe (131 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Gegenüberstellung Gebühren aktuell-neu (200 KB)    
Stammbaum:
2022/0210   Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2022/0210-1   Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage