a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c)
zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) 1. Der Rat beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach den bundes- und
landesrechtlichen Vorschriften für das Haushaltsjahr 2025 aufkommensneutral
festzusetzen.
2. Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über
die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das
Haushaltsjahr 2025.