a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden
Beschluss zu fassen:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB für Vorhaben nach § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b und die Abweichung nach § 246e BauGB folgenden Beschluss:
Die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zu Vorhaben für Vorhaben nach § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b und die Abweichung nach § 246e BauGB liegt in Zuständigkeit der Verwaltung.